Beschreibung
Brit. Bajonett, SA80, schwarz, Scheide, Tasche DPM
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Bajonett für das britische SA80 Sturmgewehr
seitlich am Griff aufgesetzte Klinge
mit Glattschliff
hohler Metallgriff mit Handschutz
und Arretierung am Gewehrlauf
mit Scheide als Drahtschere nutzbar
Plastikscheide mit herausklappbarer Säge und
integriertem Schleifstein sowie Klickverschluss
zur Befestigung an der original
Tasche in DPM tarn (Frog Bayonet)
mit 2 Koppelbefestigungen in
verschiedenen Höhen
Gesamtlänge: ca. 34,5 cm
Klinge: ca. 18 cm
Gewicht Bajonett: ca. 470 g
Gewicht mit Scheide und Tasche : ca. 870 g |
Altersnachweis erforderlich
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Führverbot § 42 a WaffG
Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:
- Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
- Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)
Es gelten folgende Ausnahmen
- für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
- für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
- für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)
Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de