Einsatzmesser MT-20-39

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Multifunktionsmesser mit höchster Qualität. Ideal für Bushcraft oder andere Outdoor aktivitäten.
SKU: 0221.858463.058 Kategorie: , ,

Beschreibung

Einsatzmesser MT-20-39

13484

nicht wichtig

Einsatzmesser

Stahl

Schwarz

Klinge:230 – max: 360

0,473

Verkauf ab 18 Jahren
  • Full Tang
  • Blade material – Stainless Steel
  • Blade finish – Black finish
  • Blade hardness – N/A
  • Handle material – Black G10
  • Handle colour – Black
  • Sheath material – 1680D Nylon
  • Total length – 355 mm
  • Blade length – 200 mm
  • Blade thickness – 5 mm
  • Blade width – 50 mm at the widest
  • Handle length – 155 mm
  • Handle thickness – 19 mm
  • Sheath overall dimensions – 380 mm x 70 mm x 20 mm
  • Knife weight – 464 grams
  • Sheath weight – 63 grams
  • Belt loop fits belts to 110 mm width

Altersnachweis erforderlich

Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.

Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service “Eigenhändig” verarbeitet. Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.

Wir bitten dies zu beachten.

Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

  1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
  2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen

  • für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de

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