Bajonett, schwarz, Kunststoffgriff, Scheide

PREIS PER LOGIN

inkl. 19% MwSt., zzgl. Versandkosten

Bajonett, schwarz, Kunststoffgriff, Scheide

 

.

SKU: MF.0221.44113 Kategorie: , ,

Beschreibung

Bajonett, schwarz, Kunststoffgriff, Scheide

geschwärzte Tantoklinge mit
partiellem Wellenschliff
Metallparierstange mit Loch für Gewehrlauf
gummierter Kunststoffgriff mit Arretiervorrichtung
mit Scheide als Drahtschere verwendbar
Kunststoffscheide in einer Polyester-Trägertasche
mit Gürtelschlaufe, Druckknopfverschlüssen,
2 längenverstellbaren Beingurten und
1 Molle Befestigungsschlaufe hinten
Gesamtlänge: ca. 30,5 cm
Klinge: ca. 17,5 cm
Gewicht Messer: ca. 390 g
Gewicht mit Scheide: ca. 800 g

Zusätzliche Information

Gewicht 0.250 kg

Altersnachweis erforderlich

Bei diesem Produkt ist ein Altersnachweis erforderlich

Bitte beachten Sie, dass wir dazu verpflichtet sind bei Bestellungen von entsprechenden Artikeln vorab einen entsprechenden Altersnachweis, zum Beispiel Kopie von Personalausweis, Reisepass, Führerschein oder einem anderem amtlichen Dokument anzufordern, da gewisse Artikel in unserem Sortiment dem Waffengesetz unterliegen und ein Verkauf nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr erlaubt ist. Vom Gesetzgeber aus müssen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie uns keine Kopie Ihres neuen Personalausweis senden dürfen.

Darüber hinaus werden diese Bestellungen ausschließlich über den von DHL/Deutsche Post angebotenen Service “Eigenhändig” verarbeitet. Damit stellen wir sicher, dass die bestellte Ware ausschließlich dem Empfänger persönlich übergeben werden kann.

Wir bitten dies zu beachten.

Führverbot § 42 a WaffG

Unter das Führverbot (Führen in der Öffentlichkeit) fallen folgende Gegenstände:

  1. Anscheinswaffen (Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von echten Feuerwaffen. d.h. auch Softairwaffen)
  2. Hieb- und Stoßwaffen (Kampfmesser, Einhandmesser, feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm, Teleskopschlagstöcke)

Es gelten folgende Ausnahmen

  • für die Verwendung bei Foto-, Film- oder Fernsehaufnahmen oder Theateraufführungen
  • für den Transport in einem verschlossenen Behältnis
  • für das Führen der Gegenstände nach Absatz 1 und 2, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt (Beispiele: Brauchtumspflege, Berufsausübung, Sport wie Jagd, Fischerei usw. oder allgemein anerkannter Zweck)

Das Waffengesetz finden Sie hier: http://bundesrecht.juris.de

Aktuelle Produkte

Taschen & Transport